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   BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78   

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BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78 (https://dejure.org/1981,19952)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1981 - 1 ABR 21/78 (https://dejure.org/1981,19952)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1981 - 1 ABR 21/78 (https://dejure.org/1981,19952)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Einigungsstelle in einem Beschluß verfahren, in dem über die Rechtswirksamkeit ihres Spruches gestritten wird, nicht beteiligt ist (Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B I 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - [zu B I 2 der Gründe], zum Abdruck in AP und in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Der Senat hat ein solches Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der Höhe der Prämie in seinem Beschluß vom 28. April 1981 (- 1 ABR 53/79 - [zu B III 2 der Grün de], zum Abdruck in AP und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verneint.

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    Der Senat hat da her auch entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über die Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts auch die Mitbestimmung über die Kosten einer bargeldlosen Lohnzahlung umfaßt, weil es sich insoweit um eine notwendige Annexregelung handelt (Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 -, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63

    Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    Für verwertete Verbesserungsvorschläge hat der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf angemessene Vergütung (BAG 17, 151 = AP Nr. 1 zu § 20 ArbNErfG).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Einigungsstelle in einem Beschluß verfahren, in dem über die Rechtswirksamkeit ihres Spruches gestritten wird, nicht beteiligt ist (Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B I 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - [zu B I 2 der Gründe], zum Abdruck in AP und in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    Soweit ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist, ist der Betriebsrat grundsätzlich auch berechtigt, initiativ zu werden (Entscheidung des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
    In solchen Fällen ist lediglich die Unwirksamkeit des Spruches der Einigungsstelle festzustellen (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 [zu B I 2 der Gründe]).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer auch unabhängig vom Bestehen eines betrieblichen Vorschlagswesens für verwertete Verbesserungsvorschläge einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat, wenn darin eine echte Sonderleistung gesehen werden kann (dazu BAG 28. April 1981 - 1 ABR 21/78 - und 30. April 1965 - 3 AZR 291/63 - BAGE 17, 151 ff.).

    Einem Arbeitnehmer steht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein betriebliches Vorschlagswesen eingeführt hat, für tatsächlich von ihm verwertete Verbesserungsvorschläge ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu (BAG 28. April 1981 - 1 ABR 21/78 -).

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

    Damit bestehen gegen die Einräumung eines Initiativrechts des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - deutlich wird dies etwa bei Einführung von Rauchverboten, Alkoholverboten oder ähnlichem - keine Bedenken (so schon BAG vom 24.03.1981 - 1 ABR 32/78 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 6, wo das Initiativrecht im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ausdrücklich bejaht und der Antrag aus anderen Gründen abgewiesen wird; BAG vom 28.04.1981 - 1 ABR 53/79 - EzA § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen Nr. 2 unter B.II.2.b. der Gründe; BAG vom 28.04.1981 - 1 ABR 21/78 - nicht veröffentlicht, beide Entscheidungen zur vom Betriebsrat gegen den Willen des Arbeitgebers verlangten Einführung einer bisher nicht vorhandenen Betriebsvereinbarung über Verbesserungsvorschläge; im Ergebnis auch LAG Hamburg vom 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91 - LAGE § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 8 zur Einführung einer Regelung über Krankengespräche gegen den Willen des Arbeitgebers).

    Ein solcher Eingriff, der in der aus dem Mitbestimmungsrecht folgenden Kostenbelastung liegt, ist jedoch nicht von vorneherein ausgeschlossen (BAG vom 28.04.1981 - 1 ABR 53/79 - EzA § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen Nr. 2 unter B.II.2.b. der Gründe; BAG vom 28.04.1981 - 1 ABR 21/78 - nicht veröffentlicht; Richardi, a.a.O., § 87 RdNrn. 38 f.).

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